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Organisation

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Unterrichtszeiten 8. Grundschule Dresden (geändert ab 20.09.2021)

ab 6.00 Uhr Hortbetreuung                          aktuelle Stundenpläne

ab 7.35 Uhr Einlass

07.35 Uhr – 07.45 Uhr Ankommen
07.45 Uhr – 08.30 Uhr 1. Stunde                  
08.30 Uhr – 08.45 Uhr Frühstück
08.45 Uhr – 09.30 Uhr 2. Stunde
09.30 Uhr – 09.40 Uhr Pause
09.40 Uhr – 10.25 Uhr 3. Stunde
10.25 Uhr – 10.50 Uhr Hofpause A oder Pause im Zimmer
10.50 Uhr - 11.35 Uhr 4. Stunde
11.35 Uhr - 12.00 Uhr Hofpause B/Essen/Pause im Zimmer
12.00 Uhr - 12.45 Uhr  5. Stunde
12.50 Uhr - 13.35 Uhr  6. Stunde



Essenanbieter: Infos bitte hier ansehen 

Nach dem Unterricht:

- Hortbetreuung möglich

- Nutzung von Ganztagesangeboten oder Arbeitsgemeinschaften

bis ca.17.00 Uhr Hortbetreuung möglich



Hausordnung der 8. Grundschule Dresden

auch als pdf zum Download (ca 18k)

Allgemeine Bemerkungen

Eine Schulgemeinschaft verlangt eine bestimmte Ordnung, um ein möglichst reibungsloses
Zusammenleben aller Beteiligten zu gewährleisten.

Dazu gehören gepflegte Umgangsformen und rücksichtsvolle Verhaltensweisen.
Diese Hausordnung soll allen Schülern die Gelegenheit geben, sich in solchen Verhaltensweisen
zu üben.

Öffnen und Schließen der Schule

1. Wir betreten das Schulgrundstück ab 7.35 Uhr

Der Unterricht beginnt pünktlich 7.45 Uhr. Alle Schüler sind am Platz und haben ihr Arbeitsmaterial
bereit.

2. Die Hauskinder verlassen nach Unterrichtsende unverzüglich das Schulgelände.
Das Schulhaus wird 17.00 Uhr geschlossen.

3. Um den Schulweg mit dem Fahrrad zurückzulegen ist notwendige Voraussetzung das
erfolgreiche Bestehen der Fahrradausbildung in Klasse 4. Auf schriftlichen Antrag der Eltern, können Schüler der 4. Klassenstufe das Fahrrad auf dem Schulgelände abstellen.
Im Schulgelände werden die Fahrräder geschoben, gesichert und nur im vorgesehenen Bereich abgestellt.
Versicherungsschutz für Fahrräder besteht nicht.

Unterrichtszeit

4. Zum Vorklingeln haben wir unsere Arbeitsmaterialien bereitgelegt und befinden
uns am Platz.

5. Wenn der Lehrer 5 Minuten nach dem Stundenklingeln nicht in der Klasse ist,
meldet der Schülersprecher dies im Sekretariat oder einem anderen Lehrer.

6. Bei vorhersehbarer Abwesenheit eines Schülers, entschuldigen die Eltern diesen
im Voraus.
Plötzliche Ereignisse (Krankheit ...) sind unverzüglich bis spätestens 8.30 Uhr im Sekretariat (persönlich
bzw. telefonisch) zu melden.
Eine schriftliche Entschuldigung und bei längerer Krankheit ggf. ein ärztliches Attest sind
nachzureichen.

7. Stunden- und Pausenzeiten : siehe oben

8. Schulmaterialien, Einrichtungsgegenstände sowie Eigentum anderer Schüler behandeln
wir sorgsam, sonst müssen wir für den Schaden aufkommen.

9. Das Öffnen der Fenster ist uns nicht erlaubt.

10. Für Ordnung und Sauberkeit der Klassenzimmer sind wir mit verantwortlich.

11. Folgende Aufgaben sind zu erfüllen :

  • Reinigen der Tische
  • gründliche Säuberung der Tafel
  • Hochstellen der Stühle
  • Leeren des Abfall-und Papiereimer
  • Löschen des Lichtes im Klassenzimmer
  • Pflege der Pflanzen
Bei Zimmern, die vom Hort genutzt werden, bestehen Sonderregelungen.

12. Auf dem Weg zur Turnhalle tragen wir Straßenschuhe und, je nach Wetter, auch Jacken.

13. Das Verhalten in den Fachunterrichtsräumen ist gesondert geregelt.

14. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist uns nicht gestattet.

Pausen, Freistunden, Unterrichtsausfall

15. Während der Pausen wollen wir uns erholen. Das Toben im Haus und das Rutschen
auf dem Geländer sind nicht erlaubt.

16. In den Hofpausen verlassen wir unser Zimmer und gehen nach dem Anziehen zügig auf
den Hof.
Bei ungünstigen Wetterbedingungen wird abgeklingelt und wir verbleiben im Haus.
Schüler, die vom Sportunterricht kommen, bleiben mit der Turntasche auf dem Hof.
Auf dem Hof vermeiden wir gefährliche Spiele. Wildes Herumrennen, Rad fahren und Schneeball
werfen sind verboten.
Der Aufenthalt hinter der Turnhalle und auf den Grünanlagen ist uns nicht gestattet.
Die Tischtennisplatten, Bänke, Laternen und Bäume werden nicht bestiegen.

17. Abfälle trennen wir und sortieren sie in die dafür vorgesehenen Behälter.

18. Für Klasse 1 gelten gesonderte Regelungen.

19. Bei Unterrichtsausfall werden die Schüler von der Schule betreut. Ist der
Ausfall vorher bekannt, gehen die Hauskinder heim.

Mittagessen

20. Wir halten die Tischsitten ein und säubern nach dem Essen die Tische.

Außerschulische Veranstaltungen, Freizeit und Förderunterricht

21. Für diese Veranstaltungen gelten die gleichen Regeln wie für die Unterrichtszeiten.

Öffnungszeiten des Sekretariats

22. Sprechzeiten des Sekretariats, Schulleiters und der Lehrer werden jeweils zu Beginn
des Schuljahres festgelegt.

23. Fundsachen werden einem Mitarbeiter der Schule ausgehändigt und zur Abholung
im Keller stationiert.
Für wertintensive Gegenstände bestehen Sonderregelungen.

Verstoß gegen die Hausordnung

24. Über Verstöße der Schüler berät die Lehrerkonferenz.

Regulierung von Schüler - Sachschäden

25. Straßenbekleidung und Straßenschuhe werden in der Garderobe aufbewahrt.
Vor dem Verlassen des Schulgeländes kontrolliert jeder Schüler seine persönlichen
Schulsachen.
Es dürfen keine Gegenstände über Nacht/ Ferien in der Schule zur Aufbewahrung gelassen
werden.
Die Sachen der Schüler sind nicht versichert. Die Stadtverwaltung Dresden haftet im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen.
Beschädigung oder Diebstahl von Schuleigentum muss am gleichen Tag einem Mitarbeiter der
Schule gemeldet werden.

Haftpflichtversicherung für Schüler

26. Verursachen Schüler Schäden am Eigentum ihrer Mitschüler oder Schäden an
Gebäuden und Inventar der Schule, so können an die Familie Schadenersatzforderungen gestellt
werden.

Meldung von Unfällen (Unterrichtszeit, Schulweg)

27. Unfälle während der Unterrichtszeit und auf dem Schulweg müssen der Schule
sofort mitgeteilt werden.

28. Erst-Hilfe-Kästen sind in den Fachunterrichtsräumen, im Lehrerzimmer und im
Sekretariat stationiert.

Regelungen für Besucher

29. Besucher melden sich im Sekretariat oder beim Schulleiter.

30. Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude
ohne vorherige Anmeldung untersagt.

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