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Unterricht:

Mit der Wiederaufnahme des Unterrichts in der Schule soll für ein angemessenes, sensibles Ankommen der Kinder gesorgt werden. Das schließt auch die Ermittlung des aktuellen Lernstandes nach der häuslichen Lernzeit ein.

Die vollständige Bearbeitung aller Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans kann aufgrund der außergewöhnlichen Situation in diesem Schuljahr nicht handlungsleitend sein. Die Sicherung der Grundlagen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch in Klassenstufe 4 hat Priorität.

Sportunterricht (auch Schwimmunterricht) findet bis zum Schuljahresende nicht statt. Dennoch sind im Schulalltag vielfältige Bewegungsmöglichkeiten im Unterricht und den Pausen zu nutzen.

Das Bildungsangebot an Grundschulen soll auf die Kernfächer: Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und in Klassenstufe 4 Englisch fokussiert werden. Die Sicherung der Grundlagen im Lesen, Schreiben und der Mathematik hat Priorität. Die Potenziale aller Fächer können dafür verantwortungsvoll und nach den Möglichkeiten des Einsatzes der Lehrkräfte genutzt werden.

Die geltende Stundentafel für die Grundschule kann vorrangig für die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht erweitert werden. Unterrichtsangebote in den anderen Fächern sollen fachübergreifend abgestimmt und je nach Möglichkeit hinzugezogen werden.

Hausaufgaben:

In der jetzt gegebenen direkten Lernzeit in der Schule bis zum Schuljahresende sind die Aufgaben aus der häuslichen Lernzeit aufzunehmen, gemeinsam zu besprechen, zu strukturieren und zu vertiefen. Sie sind in den jetzt folgenden Unterricht einzubeziehen. Auf weitere Hausaufgabenstellungen bis zum Schuljahresende sollte weitgehend verzichtet werden. Dies auch, weil eine Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der ganztägigen Bildung nur eingeschränkt möglich ist.

Versetzungsregelungen:

Es gelten die Regelungen der Schulordnungen und damit auch die dort enthaltenen Ausnahmeregelungen (vgl. insbesondere § 25 Absatz 5 SOGS, § 30 Absatz 1 Satz 2 SOFS). Die Schulschließungen durch die Corona-Krise werden als „Vorliegen eines wichtigen Grundes“ bei Versetzungsentscheidungen betrachtet, schließen aber eine Nichtversetzung nicht aus. Es wird empfohlen, von den jeweiligen Regelungen in den Schulordnungen großzügig Gebrauch zu machen.

Sollte die Leistungsfähigkeit und die Gesamtentwicklung eines Schülers vermuten lassen, dass er den Anforderungen der nächst höheren Klassenstufe nicht gerecht wird, dann sind die Eltern auch über die Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung zu beraten. Dabei sind die Eltern auf mögliche nachfolgende Konsequenzen im weiterführenden Bildungsverlauf hinzuweisen, z. B. dass die freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe als Wiederholung wegen Nichtversetzung und die bereits ausgesprochene Versetzung als nicht getroffen gilt. Die Beratung ist zu protokollieren.

Bildungsberatung:

Die für den weiteren Bildungsverlauf notwendigen Bildungsberatungen mit den Erziehungsberechtigten sollen bis zum Schuljahresende weitestgehend auf schriftlichem, telefonischem oder elektronischem Weg durchgeführt werden. Persönliche Gespräche sind nur in dringend notwendigem Ausnahmefall unter Beachtung der Vorgaben des Infektionsschutzes gestattet.

Das Beratungsgespräch im Rahmen der Bildungsberatung zum Wechsel an die weiterführenden Schulen kann zu Beginn der Klassenstufe 4 durchgeführt werden. Die Eltern sind durch die Schule darüber zu informieren.

Leistungsbewertung:

Gemäß § 18 Absatz 1 SOGS werden die Schülerleistungen nach dem Grad des Erreichens von Lernanforderungen bewertet. Die Bewertung berücksichtigt den individuellen Lernfortschritt des Schülers.

Im weiteren Verlauf bis zum Schuljahresende muss der Fokus auf der Sicherung der grundlegenden Bildung liegen. Die Benotung ist dabei auf ein angemessenes Maß, stets den individuellen Lernfortschritt betrachtend, zu beschränken.

In Klassenstufe 3 und 4 kann die Benotung in den Fächern außer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und in Klassenstufe 4 in Englisch ausgesetzt werden. Im Jahreszeugnis wird in den von der Benotung ausgesetzten Fächern die Note der Halbjahresinformation übernommen.

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